Hat eigentlich nichts mit IT-Recht zu tun, aber heute kam mir eine Sache auf den Schreibtisch, die kurios genug ist, um hier zu erscheinen.
Man stelle sich vor man hat gegen einen Schuldner eines Mandanten ein Urteil erwirkt. Der Schuldner wird angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Keine Reaktion. Also erteilt man einen Zwangsvollstreckungsauftrag. Der Gerichtsvollzieher teilt darauf hin mit, dass der Schuldner mittlerweile kein Schuldner mehr sei, sondern eine Schuldnerin. Aufgrund einer Geschlechtsumwandlung sei aus – nenen wir ihn Dieter – nunmehr – nenen wir sie Sabine – geworden.
Was nun? Ist das Urteil noch richtig? Nachdem Urteil kann ich ja nur gegen Dieter vollstrecken. Kann ich aber auch gegen Sabine vollstrecken mit dem Hinweis, es sei ja derselbe Mensch, nur eben mit einem anderen Vornamen und einem anderen Geschlecht?
Wir haben das heute in der Kanzlei diskutiert und sind der Meinung, dass es auf den Vornamen und das Geschlecht nicht ankommen kann. Immerhin tritt auch bei einem Unternehmensverkauf Rechtsnachfolge sein. Und auch wenn eine Schuldnerin heiratet und danach einen anderen Nachnamen hat muss ich deswegen den Titel nicht umschreiben alssen. Hier haben wir quasi eine Form der natürlichen Rechtsnachfolge. Daher werden wir beantragen gegen Sabine zu vollstrecken. Mal sehen, wie das der Gerichtsvollzieher sieht.
Für Meinungen und Ideen zu diesem Fall wären wir sehr dankbar. Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Timo Schutt
Tags: auftrag, gerichtsvollzieher, kurios, titel, vollstrecken, zwangsvollstreckung
5. Februar 2011 um 01:19 |
Also ich vermute dies war lediglich ne kurzfristige Trendgeschichte